851.12
CH-OW
Kanton Obwalden 851.12
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Obwalden
Gesetzestext (2 Artikel)
Ziff. 1 Kantonsratsbeschluss über den Selbstbehalt bei der Individuellen Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für das Jahr 2026
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1. Der Selbstbehalt gemäss Art. 2 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz beträgt für 2026 bis Fr. 35 000.- anrechenbares Einkommen 9,50 Prozent, danach steigt der Selbstbehalt pro Fr. 100.- anrechenbares Einkommen um je 0,01 Prozent.
Ziff. 2 Kantonsratsbeschluss über den Selbstbehalt bei der Individuellen Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für das Jahr 2026
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1. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.