843.3
CH-OW
Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit - c. Beschlussfassung
Zuständigkeiten und Aufgaben
Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit · c. Beschlussfassung
1. Die tripartite Arbeitsmarktkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens eine Vertretung jeder Partei und die Mehrheit der Mitglieder vertreten sind.
2. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der vorsitzenden Person doppelt.