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843.3 CH-OW

Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit - c. Beschlussfassung

Zuständigkeiten und Aufgaben
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Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit · c. Beschlussfassung

1. Die tripartite Arbeitsmarktkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens eine Vertretung jeder Partei und die Mehrheit der Mitglieder vertreten sind.

2. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der vorsitzenden Person doppelt.

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