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830.115 CH-OW

Art. 6 Reglement über den Fonds für Personen in wirtschaftlicher Notlage - Inkrafttreten

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Art. 6 Reglement über den Fonds für Personen in wirtschaftlicher Notlage · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt auf den 1. Juni 2007 in Kraft.

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