830.115
CH-OW
Art. 5 Reglement über den Fonds für Personen in wirtschaftlicher Notlage - Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 5 Reglement über den Fonds für Personen in wirtschaftlicher Notlage · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements wird das bisherige Reglement über den Fonds für Personen in wirtschaftlicher Notlage vom 15. März 1999 aufgehoben.