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830.115 CH-OW

Art. 5 Reglement über den Fonds für Personen in wirtschaftlicher Notlage - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 5 Reglement über den Fonds für Personen in wirtschaftlicher Notlage · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements wird das bisherige Reglement über den Fonds für Personen in wirtschaftlicher Notlage vom 15. März 1999 aufgehoben.

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