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830.115 CH-OW

Art. 3 Reglement über den Fonds für Personen in wirtschaftlicher Notlage - Verwendung

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Art. 3 Reglement über den Fonds für Personen in wirtschaftlicher Notlage · Verwendung

1. Die Beiträge können für Auslagen wie

a. Kostenbeteiligung für Haushalthilfen und/oder Kinderbetreuung,

b. ungedeckte Krankheitskosten (Arztkosten, Spitalselbstbehalte, Krankentransporte usw.),

c. ausstehende Prämien bei Leistungsaufschub der Versicherer,

d. Fahrkosten vom Wohnort in Tagesklinik/Spital, Kosten für Mittagessen,

e. Beiträge an Kuraufenthalte, Ferienbetten,

f. dringend notwendige kleinere Anschaffungen und Auslagen für den täglichen Bedarf (z.B. Kleider, Telefon usw.),

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