830.115
CH-OW
Art. 3 Reglement über den Fonds für Personen in wirtschaftlicher Notlage - Verwendung
Art. 3 Reglement über den Fonds für Personen in wirtschaftlicher Notlage · Verwendung
1. Die Beiträge können für Auslagen wie
a. Kostenbeteiligung für Haushalthilfen und/oder Kinderbetreuung,
b. ungedeckte Krankheitskosten (Arztkosten, Spitalselbstbehalte, Krankentransporte usw.),
c. ausstehende Prämien bei Leistungsaufschub der Versicherer,
d. Fahrkosten vom Wohnort in Tagesklinik/Spital, Kosten für Mittagessen,
e. Beiträge an Kuraufenthalte, Ferienbetten,
f. dringend notwendige kleinere Anschaffungen und Auslagen für den täglichen Bedarf (z.B. Kleider, Telefon usw.),