830.115
CH-OW
Art. 2 Reglement über den Fonds für Personen in wirtschaftlicher Notlage - Zweck
Art. 2 Reglement über den Fonds für Personen in wirtschaftlicher Notlage · Zweck
1. Aus dem Fonds für Personen in wirtschaftlicher Notlage können Beiträge für im Kanton Obwalden wohnhafte Patienten und Patientinnen des Kantonsspitals Obwalden (inkl. Psychiatrie OW/NW) gesprochen werden, denen aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalles ungedeckte Kosten entstehen, die nicht oder nur sehr schwer aus eigenen Mitteln beschafft werden können. Solche Beiträge können zusätzlich zur wirtschaftlichen Sozialhilfe gezahlt werden.