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Art. 17 Reglement über die Taxen des Kantonsspitals für die stationäre und ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten sowie den Rettungsdienst (Taxordnung Kantonsspital) - Pflegeheimfälle

Pflegefälle
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Art. 17 Taxordnung Kantonsspital · Pflegeheimfälle

1. Leistungen für Patientinnen und Patienten, welche nicht mehr akutspitalpflichtig sind, werden nach Tagessätzen abgerechnet. Das Kantonsspital stellt den Wartepatienten den im Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung festgelegten Maximaltagesansatz in Rechnung. Der Tagesansatz der Ergänzungsleistungen beträgt für die Patienten Fr. 23.00 pro Tag. Das Kantonsspital stellt weiter eine Tagespauschale von Fr. 240.- für die Hotellerie / Infrastruktur dem Patienten in Rechnung. Die Tagespauschale «Zusatzkosten Pflege im Spital in der Höhe von max. Fr. 310.- geht zu Lasten der Einwohnergemeinde.

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