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Art. 16 Reglement über die Taxen des Kantonsspitals für die stationäre und ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten sowie den Rettungsdienst (Taxordnung Kantonsspital) - Ambulante Taxpunktwerte für Selbstzahler

Ambulante Tarife und Preise
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Art. 16 Taxordnung Kantonsspital · Ambulante Taxpunktwerte für Selbstzahler

1. Ambulante Leistungen werden mit folgenden Taxpunktwerten (TP) in Rechnung gestellt (Beträge in Fr.)

a. Taxpunktwert für ärztliche Leistungen (inkl. Radiologie) nach Tarmed: 1.09/TP

b. Laborleistungen nach der Eidgenössischen Analyseliste: 1.00/TP

c. Leistungen der Physiotherapie: 1.20/TP

d. Leistungen der Ergotherapie: 1.10/TP

e. Leistungen der Ernährungsberatung: 1.50/TP

f. Leistungen der Diabetesberatung: 1.50/TP

g. Leistungen der Stillberatung: 1.00/TP

h. Behandlung im Zusammenhang mit Geburt, Geburtsvorbereitung und Wochenbett durch Hebammen in Spitälern: 1.00/TP

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