830.112
CH-OW
Art. 16 Reglement über die Taxen des Kantonsspitals für die stationäre und ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten sowie den Rettungsdienst (Taxordnung Kantonsspital) - Ambulante Taxpunktwerte für Selbstzahler
Ambulante Tarife und Preise
Art. 16 Taxordnung Kantonsspital · Ambulante Taxpunktwerte für Selbstzahler
1. Ambulante Leistungen werden mit folgenden Taxpunktwerten (TP) in Rechnung gestellt (Beträge in Fr.)
a. Taxpunktwert für ärztliche Leistungen (inkl. Radiologie) nach Tarmed: 1.09/TP
b. Laborleistungen nach der Eidgenössischen Analyseliste: 1.00/TP
c. Leistungen der Physiotherapie: 1.20/TP
d. Leistungen der Ergotherapie: 1.10/TP
e. Leistungen der Ernährungsberatung: 1.50/TP
f. Leistungen der Diabetesberatung: 1.50/TP
g. Leistungen der Stillberatung: 1.00/TP
h. Behandlung im Zusammenhang mit Geburt, Geburtsvorbereitung und Wochenbett durch Hebammen in Spitälern: 1.00/TP