Art. 13 Reglement über die Taxen des Kantonsspitals für die stationäre und ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten sowie den Rettungsdienst (Taxordnung Kantonsspital) - Stationäre Tarife der Akutsomatik
Art. 13 Taxordnung Kantonsspital · Stationäre Tarife der Akutsomatik
1. Stationäre Hospitalisationen werden nach Swiss DRG abgerechnet.
2. Die Fallpauschalen nach Swiss DRG sind für alle Bewohner der gesamten Schweiz identisch.
3. Die Fallpauschalen für das Fallgewicht 1.0 nach Swiss DRG beträgt für die Allgemeinabteilung (Beträge in Fr.)
a. Krankenversicherer
1. Einkaufsgemeinschaft tarifsuisse: 9 619.-
2. Krankenkasse CSS: 9 615.-
3. Einkaufsgemeinschaft HSK: 9 635.-
b. UV/IV/MV: 10 223.-
c. Selbstzahler (z.B. Ausländer ohne E111): 11 000.-
4. Für die halbprivate Abteilung und die private Abteilung bestehen individuelle Verträge mit den Versicherern. Diese können bei der Patientenadministration (Tel. 041 666 40 07) erfragt werden.
5. Zusätzlich verrechenbar sind gemäss gültigen Verträgen
a. Medikamente und Verbandsstoffe bei Austritt;
b. Primärkrankentransporte;
c. Vom Versicherer verlangte Gutachten und Autopsien;
d. Nicht kassenpflichtige Eingriffe / Untersuchungen;
e. Persönliche Auslagen für den Patienten;
f. Zusatzkosten bei Todesfall.