830.112
CH-OW
Art. 12 Reglement über die Taxen des Kantonsspitals für die stationäre und ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten sowie den Rettungsdienst (Taxordnung Kantonsspital) - Verfahren bei Streitigkeiten
Allgemeine Bestimmungen
Art. 12 Taxordnung Kantonsspital · Verfahren bei Streitigkeiten
1. Bei Streitigkeiten erlässt der Spitaldirektor/CEO oder die Spitaldirektorin/CEO eine Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung.
2. Die Vollstreckbarkeit rechtskräftiger Verfügungen und Entscheide richtet sich nach Art. 21 des Allgemeinen Gebührengesetzes vom 21. April 2005.