830.112
CH-OW
Art. 1 Reglement über die Taxen des Kantonsspitals für die stationäre und ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten sowie den Rettungsdienst (Taxordnung Kantonsspital) - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Taxordnung Kantonsspital · Geltungsbereich
1. Das Reglement regelt die Tarife und Preise für die stationäre und die ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten in den Spitalbetrieben des Kantonsspitals sowie für den Rettungsdienst des Kantonsspitals.
2. Soweit dieses Reglement keine abweichende Regelung enthält, richtet sich die Erhebung der Taxen des Kantonsspitals nach den Vorschriften der allgemeinen Gebührengesetzgebung.