Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
830.1 SpitalG CH-OW

Art. 6 Spitalgesetz (SpitalG) - Rechtsform, Gesellschaftszweck und Aufgaben

Spital Obwalden Immobilien AG
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 SpitalG · Rechtsform, Gesellschaftszweck und Aufgaben

1. Unter der Firma „Spital Obwalden Immobilien AG“ besteht eine Aktiengesellschaft gemäss Art. 620 ff. des Obligationenrechts mit Sitz in Sarnen.

2. Die Gesellschaft stellt der Spital Obwalden AG die zur Erfüllung deren Gesellschaftszwecks erforderlichen Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen entgeltlich zur Verfügung.

← Art. 5 SpitalG Spitalgesetz (SpitalG) - Zweck Art. 7 SpitalG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →