818.3
CH-OW
Art. 5 Gesetz über das Halten von Hunden und die Hundesteuer - Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 5 Gesetz über das Halten von Hunden und die Hundesteuer · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Gesetz betreffend die Erhebung einer Hundetaxe vom 28. April 1889 wird aufgehoben.