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818.3 CH-OW

Art. 5 Gesetz über das Halten von Hunden und die Hundesteuer - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 5 Gesetz über das Halten von Hunden und die Hundesteuer · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz betreffend die Erhebung einer Hundetaxe vom 28. April 1889 wird aufgehoben.

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