818.3
CH-OW
Art. 3 Gesetz über das Halten von Hunden und die Hundesteuer - Strafbestimmungen
Art. 3 Gesetz über das Halten von Hunden und die Hundesteuer · Strafbestimmungen
1. Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz oder die gestützt darauf erlassenen Vorschriften werden mit Busse bestraft.