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818.3 CH-OW

Art. 3 Gesetz über das Halten von Hunden und die Hundesteuer - Strafbestimmungen

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Art. 3 Gesetz über das Halten von Hunden und die Hundesteuer · Strafbestimmungen

1. Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz oder die gestützt darauf erlassenen Vorschriften werden mit Busse bestraft.

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