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818.111 ABVETG CH-OW

Art. 8 Ausführungsbestimmungen zum Veterinärgesetz (AB VetG) - Inkasso der Beiträge

Finanzierung der Tierseuchenbekämpfung
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Art. 8 AB VetG · Inkasso der Beiträge

1. Die Beiträge der Tierhalter und der Tierhalterinnen werden in der Regel mit den landwirtschaftlichen Direktzahlungen verrechnet. Falls dies nicht möglich ist, werden Beiträge ab Fr. 20.- in Rechnung gestellt.

2. ...

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