818.111
ABVETG
CH-OW
Art. 8 Ausführungsbestimmungen zum Veterinärgesetz (AB VetG) - Inkasso der Beiträge
Finanzierung der Tierseuchenbekämpfung
Art. 8 AB VetG · Inkasso der Beiträge
1. Die Beiträge der Tierhalter und der Tierhalterinnen werden in der Regel mit den landwirtschaftlichen Direktzahlungen verrechnet. Falls dies nicht möglich ist, werden Beiträge ab Fr. 20.- in Rechnung gestellt.
2. ...