818.1
VETGLVE
CH-OW
Art. 8 Veterinärgesetz (VetG) - Schätzungsexperten und Schätzungsexpertinnen
Zuständigkeiten - Organe des Kantons
Art. 8 VetG · Schätzungsexperten und Schätzungsexpertinnen
1. Die Schätzungsexperten und Schätzungsexpertinnen erfüllen die ihnen nach Bundesrecht oder kantonaler Gesetzgebung obliegenden sowie die ihnen vom Kantonstierarzt oder von der Kantonstierärztin übertragenen Aufgaben.