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818.1 VETGLVE CH-OW

Art. 8 Veterinärgesetz (VetG) - Schätzungsexperten und Schätzungsexpertinnen

Zuständigkeiten - Organe des Kantons
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Art. 8 VetG · Schätzungsexperten und Schätzungsexpertinnen

1. Die Schätzungsexperten und Schätzungsexpertinnen erfüllen die ihnen nach Bundesrecht oder kantonaler Gesetzgebung obliegenden sowie die ihnen vom Kantonstierarzt oder von der Kantonstierärztin übertragenen Aufgaben.

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