818.1
VETGLVE
CH-OW
Art. 4 Veterinärgesetz (VetG) - Amtliche Tierärzte und Tierärztinnen
Zuständigkeiten - Organe des Kantons
Art. 4 VetG · Amtliche Tierärzte und Tierärztinnen
1. Die amtlichen Tierärzte und Tierärztinnen erfüllen die ihnen nach Bundesrecht oder kantonaler Gesetzgebung obliegenden sowie die ihnen vom Kantonstierarzt oder von der Kantonstierärztin übertragenen Aufgaben.
2. Sie unterstützen den Kantonstierarzt oder die Kantonstierärztin bei deren Tätigkeit.