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818.1 VETGLVE CH-OW

Art. 4 Veterinärgesetz (VetG) - Amtliche Tierärzte und Tierärztinnen

Zuständigkeiten - Organe des Kantons
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Art. 4 VetG · Amtliche Tierärzte und Tierärztinnen

1. Die amtlichen Tierärzte und Tierärztinnen erfüllen die ihnen nach Bundesrecht oder kantonaler Gesetzgebung obliegenden sowie die ihnen vom Kantonstierarzt oder von der Kantonstierärztin übertragenen Aufgaben.

2. Sie unterstützen den Kantonstierarzt oder die Kantonstierärztin bei deren Tätigkeit.

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