817.11
CH-OW
Art. 1 Verordnung über Friedhöfe und Bestattungen - Friedhofreglement
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Verordnung über Friedhöfe und Bestattungen · Friedhofreglement
1. Die Einwohnergemeinde erlässt ein Reglement über die Bezeichnung und die Benützung der Friedhofanlagen.
2. Das Reglement bedarf der Genehmigung des Regierungsrates.