811.711
CH-OW
Art. 2 Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (AB Ausbildungsförderung Pflege) - Ausbildungsleistung
Beiträge an die Kosten der praktischen Ausbildung
Art. 2 AB Ausbildungsförderung Pflege · Ausbildungsleistung
1. Die Ausbildungsleistung eines Betriebs entspricht der Anzahl Personen, die in diesem Betrieb in Ausbildung stehen.