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811.6 CFFC CH-OW

Art. 7 Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungvereinbarung WFV) - Vollzugskosten

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Art. 7 Weiterbildungsfinanzierungvereinbarung WFV · Vollzugskosten

1. Die Vollzugskosten dieser Vereinbarung werden von den Vereinbarungskantonen nach Massgabe der Bevölkerungszahl getragen.

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