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811.6 CFFC CH-OW

Art. 4 Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungvereinbarung WFV) - Standortkanton

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Art. 4 Weiterbildungsfinanzierungvereinbarung WFV · Standortkanton

1. Standortkanton ist der Kanton, in dem das Spital liegt.

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