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Art. 1 Ausführungsbestimmungen über das Wartegeld für Hebammen - Wartegeld

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Art. 1 Ausführungsbestimmungen über das Wartegeld für Hebammen · Wartegeld

1. Das Wartegeld für Hebammen zu Lasten der Einwohnergemeinde beträgt je Hausgeburt Fr. 388.- und je Wochenbettbetreuung Fr. 222.-.

2. Es wird jeweils auf Jahresbeginn angepasst, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise gegenüber dem Stand vom Dezember 2022 von 104.4 Punkten um fünf Punkte verändert (Basis Dezember 2020).

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