811.111
CH-OW
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über das Wartegeld für Hebammen - Wartegeld
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über das Wartegeld für Hebammen · Wartegeld
1. Das Wartegeld für Hebammen zu Lasten der Einwohnergemeinde beträgt je Hausgeburt Fr. 388.- und je Wochenbettbetreuung Fr. 222.-.
2. Es wird jeweils auf Jahresbeginn angepasst, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise gegenüber dem Stand vom Dezember 2022 von 104.4 Punkten um fünf Punkte verändert (Basis Dezember 2020).