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Wartegeld

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Obwalden
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Das Wartegeld für Hebammen zu Lasten der Einwohnergemeinde beträgt je Hausgeburt Fr. 388.- und je Wochenbettbetreuung Fr. 222.-.

2. Es wird jeweils auf Jahresbeginn angepasst, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise gegenüber dem Stand vom Dezember 2022 von 104.4 Punkten um fünf Punkte verändert (Basis Dezember 2020).

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten rückwirkend ab 1. Januar 1992 in Kraft.

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