811.111
CH-OW
Wartegeld
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Obwalden
Gesetzestext (2 Artikel)
1. Das Wartegeld für Hebammen zu Lasten der Einwohnergemeinde beträgt je Hausgeburt Fr. 388.- und je Wochenbettbetreuung Fr. 222.-.
2. Es wird jeweils auf Jahresbeginn angepasst, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise gegenüber dem Stand vom Dezember 2022 von 104.4 Punkten um fünf Punkte verändert (Basis Dezember 2020).
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über das Wartegeld für Hebammen - Inkrafttreten
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1. Diese Ausführungsbestimmungen treten rückwirkend ab 1. Januar 1992 in Kraft.