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CH-OW
§ 16 Vereinbarung über die Einsetzung einer gemeinsamen Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - EKNZ) - EKNZ - Finanzierung
SITZ UND FINANZIERUNG
§ 16 Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - EKNZ · Finanzierung
1. Die EKNZ erhält von jedem Vereinbarungskanton einen jährlichen Grundbeitrag.
2. Die Vereinbarungskantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Luzern und Solothurnzahlen jährlich je CHF 20 000, die Vereinbarungskantone mit geringer Forschungsaktivität zahlen jährlich je CHF 5 000 Grundbeitrag.
3. Grundbeiträge sind im Voraus zu leisten.
4. Daneben arbeitet die EKNZ selbsttragend und finanziert sich über kostendeckende Gebühren.
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Vereinbarung über die Einsetzung einer gemeinsamen Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - EKNZ) - EKNZ - Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (EKNZ)
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