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810.211 CH-OW

§ 13 Vereinbarung über die Einsetzung einer gemeinsamen Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - EKNZ) - EKNZ - Entschädigung

ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE DER EKNZ
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§ 13 Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - EKNZ · Entschädigung

1. Die EKNZ erarbeitet ein Entschädigungsreglement, welches die Entschädigung für die Kommissionsmitglieder sowie für beigezogene Sachverständige regelt.

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