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810.12 CH-OW

Art. 7 Verordnung über eine Fachstelle für Gesellschaftsfragen - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 7 Verordnung über eine Fachstelle für Gesellschaftsfragen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

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