Art. 19 Ausführungsbestimmungen über die Berufe und die Einrichtungen des Gesundheitswesens - Gesuchsunterlagen
Art. 19 Ausführungsbestimmungen über die Berufe und die Einrichtungen des Gesundheitswesens · Gesuchsunterlagen
1. Mit dem spätestens drei Monate vor der Betriebsaufnahme zu stellenden Gesuch um Erteilung der Betriebsbewilligung sind folgende Unterlagen einzureichen
a. Berufsausübungsbewilligung bzw. tabellarischer Lebenslauf, aktueller Auszug aus dem Zentralstrafregister, Leumundszeugnis und Diplom oder Fähigkeitszeugnis der gesamtverantwortlichen Leitungsperson;
b. Beschrieb des Tätigkeitsbereichs sowie Angaben zu Ort der Tätigkeit und Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme mitsamt Betriebs- und Leistungskonzept;
c. die Berufsausübungsbewilligung der gesamtverantwortlichen Leitungsperson;
d. Nachweis des Vorhandenseins der zum Betrieb der betreffenden Einrichtung erforderlichen Räumlichkeiten, Einrichtungen und Apparaturen mitsamt den erforderlichen Übersichtsplänen;
e. Nachweis über den Einsatz von fachlich hinreichend ausgebildetem Personal in einer der Art und Grösse sowie dem Tätigkeitsgebiet der betreffenden Einrichtung entsprechenden Anzahl;
f. Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, welche die mit dem Betrieb der betreffenden Einrichtung verbundenen Risiken in hinreichender Weise abdeckt, es sei denn, die Tätigkeit der betreffenden Einrichtung untersteht dem Staatshaftungsrecht;
g. allfällige Betriebsbewilligungen oder Berufsausübungsbewilligungen anderer Kantone sowie eine aktuelle Bestätigung der zuständigen Aufsichtsbehörden, dass der Betrieb der Einrichtung bzw. die Berufsausübung zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben hat (letter of good standing);
h. Nachweis, dass sämtliche gesetzlichen Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind.
2. Das Sicherheits- und Sozialdepartement und bei mit der Behandlung oder Pflege von Tieren im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten der Kantonstierarzt bzw. die Kantonstierärztin können weitere Unterlagen und Angaben verlangen und Richtlinien betreffend die einzureichenden Gesuchsunterlagen erlassen.