Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
786.58 CH-OW

Kanton Obwalden 786.58

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Obwalden
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Für die Aue Steinibach wird erlassen

a. ein kantonaler Schutzplan im Massstab 1 : 3 500;

b. ein Reglement zum Schutz und zur Nutzung der Aue Steinibach, Gemeinde Giswil und Sarnen.

1. Der kantonale Schutzplan und das dazugehörende Reglement können beim Amt für Wald und Landschaft sowie bei den Gemeindekanzleien Giswil und Sarnen und im Internet eingesehen werden.

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