786.111
CH-OW
Art. 11 Ausführungsbestimmungen über ökologische Ausgleichszahlungen - Bemessung
Abgeltungsbeiträge
Art. 11 Ausführungsbestimmungen über ökologische Ausgleichszahlungen · Bemessung
1. Grundlage für die Festlegung bildet der mutmassliche Ertragsrückgang. Für die Berechnung der Ertragspotenziale der Naturwiesen gelten die Richtwerte langjähriger Versuche der eidgenössischen Forschungsanstalten.
2. Die Entschädigung entspricht der Differenz der Deckungsbeiträge gemäss den aktuellen Werten des Schweizerischen Bauernverbandes unter Berücksichtigung allfälliger Veränderungen der Direktzahlungen.