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786.111 CH-OW

Art. 1 Ausführungsbestimmungen über ökologische Ausgleichszahlungen - Zweck

Zweck und Anwendungsbereich
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Art. 1 Ausführungsbestimmungen über ökologische Ausgleichszahlungen · Zweck

1. Diese Ausführungsbestimmungen regeln die Beitragshöhe und das Verfahren

a. für Abgeltungsbeiträge bei Schutzmassnahmen gemäss der Naturschutzverordnung, welche die rechtmässige und der Eignung des Grundstückes entsprechende Nutzung einschränken;

b. für Pflegebeiträge für die angepasste Nutzung oder Pflege von naturnahen Lebensräumen;

c. * ...

Zweck Art. 2 Ausführungsbestimmungen über ökologische Ausgleichszahlungen →

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