786.111
CH-OW
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über ökologische Ausgleichszahlungen - Zweck
Zweck und Anwendungsbereich
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über ökologische Ausgleichszahlungen · Zweck
1. Diese Ausführungsbestimmungen regeln die Beitragshöhe und das Verfahren
a. für Abgeltungsbeiträge bei Schutzmassnahmen gemäss der Naturschutzverordnung, welche die rechtmässige und der Eignung des Grundstückes entsprechende Nutzung einschränken;
b. für Pflegebeiträge für die angepasste Nutzung oder Pflege von naturnahen Lebensräumen;
c. * ...