783.114
ABGWRGWR
CH-OW
Art. 7 Ausführungsbestimmungen über die Ausscheidung der Gewässerräume (AB GWR) - Planerlass innerhalb und ausserhalb der Bauzonen
Art. 7 AB GWR · Planerlass innerhalb und ausserhalb der Bauzonen
1. Wer Einsprache erhoben hat, kann gegen den Einspracheentscheid beim Regierungsrat Beschwerde erheben.
2. Der Regierungsrat erlässt die Gewässerraumpläne, ordnet die Abstimmung der kommunalen Zonenpläne und Baureglemente auf die kantonalen Gewässerraumpläne an und behandelt gleichzeitig allfällige Beschwerden.