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783.114 ABGWRGWR CH-OW

Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Ausscheidung der Gewässerräume (AB GWR) - Planauflage- und Einspracheverfahren ausserhalb der Bauzonen

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Art. 5 AB GWR · Planauflage- und Einspracheverfahren ausserhalb der Bauzonen

1. Nach Anhörung der betroffenen Gemeinde, der Grundeigentümerinnen oder der Grundeigentümer, der interessierten Amtsstellen, Behörden und Organisationen werden die Pläne während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Einsprachen sind an das Volkswirtschaftsdepartement zu richten.

2. Das Volkswirtschaftsdepartement entscheidet über die Einsprachen.

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