Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
783.113 CH-OW

Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Ausscheidung von Grundwasserschutzarealen - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Ausscheidung von Grundwasserschutzarealen · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bund am 1. Juni 2006 in Kraft.

2. Art. 3 dieser Ausführungsbestimmungen bedarf der Genehmigung durch den Bund.

← Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Ausscheidung von Grundwasserschutzarealen Zuständigkeiten

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →