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783.113 CH-OW

Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Ausscheidung von Grundwasserschutzarealen - Grundbuchliche Behandlung

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Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Ausscheidung von Grundwasserschutzarealen · Grundbuchliche Behandlung

1. Die sich aus den Grundwasserschutzarealen ergebenden öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (Nutzungsbeschränkungen) werden im Grundbuch bei den betroffenen Grundstücken angemerkt.

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