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780.35 CH-OW

Art. 8 Vereinbarung über die Sicherstellung der Chemiewehr im Kanton Obwalden (Chemiewehr-Vereinbarung) - Inkrafttreten und Kündigung

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Art. 8 Chemiewehr-Vereinbarung · Inkrafttreten und Kündigung

1. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

2. Sie kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals per 31. Dezember 2025.

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