Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
780.114 ABLRV CH-OW

Art. 8 Ausführungsbestimmungen zur Luftreinhalte-Verordnung (AB LRV) - Verbot

Verbrennen von Grünabfällen
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Art. 8 AB LRV · Verbot

1. Das Verbrennen von Grünabfällen ausserhalb von Anlagen für die Verbrennung von Grünabfällen ist verboten.

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