Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
780.114 ABLRV CH-OW

Art. 4 Ausführungsbestimmungen zur Luftreinhalte-Verordnung (AB LRV) - Festlegung der Kontrollgebühr

Emissionskontrollen bei Feuerungsanlagen
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Art. 4 AB LRV · Festlegung der Kontrollgebühr

1. Das Aufsichtsorgan der Zentralschweizer Kantone über die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle legt die Höhe der Kontrollgebühr (Vignette) fest.

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