774.3
CH-OW
Art. 7 Interkantonale Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee - Zusatzbewilligung
Verkehrszulassung
Art. 7 Interkantonale Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee · Zusatzbewilligung
1. Auf dem Vierwaldstättersee gemäss Art. 5 zugelassene Schiffe mit Verbrennungsmotoren dürfen nur mit einer im Schiffsausweis eingetragenen Zusatzbewilligung verkehren.