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774.3 CH-OW

Art. 16 Interkantonale Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee - Aufhebung des bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Art. 16 Interkantonale Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee · Aufhebung des bisherigen Rechts

1. Die Vereinbarung tritt nach dem Beitritt der beteiligten Kantone auf den von der Interkantonalen Schifffahrtskommission zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

2. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Interkantonale Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee vom 26. November 1980 aufgehoben.

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