774.3
CH-OW
Art. 15 Interkantonale Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee - Rücktritt
Schlussbestimmungen
Art. 15 Interkantonale Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee · Rücktritt
1. Die Uferkantone können jederzeit, unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist, auf Ende eines Kalenderjahres von dieser Vereinbarung zurücktreten.