774.3
CH-OW
Art. 11 Interkantonale Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee - Organisation
Seerettung und Sturmwarnung
Art. 11 Interkantonale Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee · Organisation
1. Die Uferkantone unterhalten einen öffentlichen Seerettungsdienst und gemeinsam einen öffentlichen Sturmwarndienst.