774.2
CH-OW
Art. 5 Gesetz über die Schiffssteuer - Bemessungsgrundlagen
Umfang der Steuerpflicht
Art. 5 Gesetz über die Schiffssteuer · Bemessungsgrundlagen
1. Grundlagen für die Bemessung bilden
a. die Schiffslänge;
b. die Antriebsleistung der Motoren in Kilowatt (kW);
c. die maximale Nutzlast bei Güterschiffen.