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774.2 CH-OW

Art. 5 Gesetz über die Schiffssteuer - Bemessungsgrundlagen

Umfang der Steuerpflicht
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Art. 5 Gesetz über die Schiffssteuer · Bemessungsgrundlagen

1. Grundlagen für die Bemessung bilden

a. die Schiffslänge;

b. die Antriebsleistung der Motoren in Kilowatt (kW);

c. die maximale Nutzlast bei Güterschiffen.

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