Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
774.2 CH-OW

Art. 1 Gesetz über die Schiffssteuer - Zweck und Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Gesetz über die Schiffssteuer · Zweck und Geltungsbereich

1. Dieses Gesetz regelt die Besteuerung von Schiffen, die gemäss der eidgenössischen Binnenschifffahrtsverordnung kennzeichnungspflichtig sind.

2. Der Steuerertrag ist zu verwenden zur Deckung sämtlicher mit der Schifffahrt verbundenen Kosten, insbesondere für die Aufwendungen der Seepolizei, der baulichen Infrastruktur und der Umweltschutzmassnahmen.

Zweck und Geltungsbereich Art. 2 Gesetz über die Schiffssteuer →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →