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774.115 VSZCSR CH-OW

Art. 6 Ausführungsbestimmungen über das Einwassern von Schiffen - Verkehrssicherheitszentrum Obwalden/Nidwalden (VSZ)

Zuständigkeiten
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Art. 6 Ausführungsbestimmungen über das Einwassern von Schiffen · Verkehrssicherheitszentrum Obwalden/Nidwalden (VSZ)

1. Das Verkehrssicherheitszentrum Obwalden/Nidwalden (VSZ) erteilt die Bewilligung gemäss Art. 5 dieser Ausführungsbestimmungen (Einwasserungsbewilligung).

2. Es führt ein automatisch erstelltes Verzeichnis der Schiffe mit Einwasserungsbewilligung und stellt den Vollzug sicher.

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