774.115
VSZCSR
CH-OW
Art. 6 Ausführungsbestimmungen über das Einwassern von Schiffen - Verkehrssicherheitszentrum Obwalden/Nidwalden (VSZ)
Zuständigkeiten
Art. 6 Ausführungsbestimmungen über das Einwassern von Schiffen · Verkehrssicherheitszentrum Obwalden/Nidwalden (VSZ)
1. Das Verkehrssicherheitszentrum Obwalden/Nidwalden (VSZ) erteilt die Bewilligung gemäss Art. 5 dieser Ausführungsbestimmungen (Einwasserungsbewilligung).
2. Es führt ein automatisch erstelltes Verzeichnis der Schiffe mit Einwasserungsbewilligung und stellt den Vollzug sicher.