774.111
CH-OW
Art. 9 Ausführungsbestimmungen zum Richtplan über Anlagen für die Schiffahrt - Rechtsmittel
Art. 9 Ausführungsbestimmungen zum Richtplan über Anlagen für die Schiffahrt · Rechtsmittel
1. Gegen den Richtplan kann kein Rechtsmittel ergriffen werden.
2. Gegen Verfügungen und Entscheide des Bau- und Raumentwicklungsdepartements bzw. des Gemeinderates im Einzelfall kann innert 20 Tagen beim Regierungsrat schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.