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774.111 CH-OW

Art. 9 Ausführungsbestimmungen zum Richtplan über Anlagen für die Schiffahrt - Rechtsmittel

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Art. 9 Ausführungsbestimmungen zum Richtplan über Anlagen für die Schiffahrt · Rechtsmittel

1. Gegen den Richtplan kann kein Rechtsmittel ergriffen werden.

2. Gegen Verfügungen und Entscheide des Bau- und Raumentwicklungsdepartements bzw. des Gemeinderates im Einzelfall kann innert 20 Tagen beim Regierungsrat schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

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