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774.11 VSF CH-OW

Art. 22 Verordnung über die Schifffahrt (VSF) - Wasserskifahren

Beschränkungen der Schifffahrt
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Art. 22 VSF · Wasserskifahren

1. Das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten ist nur auf dem Alpnachersee gestattet.

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