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774.11 VSF CH-OW

Art. 21 Verordnung über die Schifffahrt (VSF) - Längsfahrten in der Uferzone

Beschränkungen der Schifffahrt
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Art. 21 VSF · Längsfahrten in der Uferzone

1. Längsfahrten in der inneren Uferzone sind gestattet (Art. 163 Abs. 1 Bst. a BSV).

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