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Art. 5 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Personenbeförderungskonzession - Inkrafttreten

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Art. 5 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Personenbeförderungskonzession · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. September 2003 in Kraft.

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