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Art. 2 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Personenbeförderungskonzession - Bewilligungsgesuche

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Art. 2 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Personenbeförderungskonzession · Bewilligungsgesuche

1. Bewilligungsgesuche sind dem Bau- und Raumentwicklungsdepartement spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt, an welchem die Fahrten aufgenommen werden sollen, in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

2. Das Gesuch hat zu enthalten

a. Namen, Sitz und Adresse der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers;

b. den Zweck der Fahrten;

c. Angaben über Streckenbedienung mit Streckenverlauf, Haltestellen, Distanzen, Anzahl Fahrten und dem jährlichen Zeitraum der Bedienung;

d. Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen mit der Anzahl Sitzplätze (exkl. Fahrer);

e. den Zeitpunkt der vorgesehenen Betriebsaufnahme und die gewünschte Bewilligungsdauer;

f. den Fahrplan und den Tarif.

3. Das Bau- und Raumentwicklungsdepartement kann weitere zweckdienliche Angaben verlangen.

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