772.2
CH-OW
Art. 3 Gesetz über den Neubau der Steilrampe der zb Zentralbahn AG - Beteiligung der Einwohnergemeinde Engelberg
Art. 3 Gesetz über den Neubau der Steilrampe der zb Zentralbahn AG · Beteiligung der Einwohnergemeinde Engelberg
1. Der Kantonsbeitrag steht unter dem Vorbehalt, dass die Einwohnergemeinde Engelberg neben einem Anteil von 15 Prozent des Kantonsbeitrags einen zusätzlichen Sonderbeitrag von Fr. 300 000.- übernimmt.
2. An den Gemeindebeitrag können allfällige Leistungen Dritter angerechnet werden.