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772.2 CH-OW

Art. 3 Gesetz über den Neubau der Steilrampe der zb Zentralbahn AG - Beteiligung der Einwohnergemeinde Engelberg

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Art. 3 Gesetz über den Neubau der Steilrampe der zb Zentralbahn AG · Beteiligung der Einwohnergemeinde Engelberg

1. Der Kantonsbeitrag steht unter dem Vorbehalt, dass die Einwohnergemeinde Engelberg neben einem Anteil von 15 Prozent des Kantonsbeitrags einen zusätzlichen Sonderbeitrag von Fr. 300 000.- übernimmt.

2. An den Gemeindebeitrag können allfällige Leistungen Dritter angerechnet werden.

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